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Schäuble Haustechnik
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67433 Neustadt an der Weinstraße
Homepage:www.schaeuble-haustechnik.de
Telefon:06321-6003048
Fax:06321-6003054

Fördermittel für Lüftungs­anlagen

Die KfW fördert Anlagen für die kon­trollierte Wohn­raum­lüftung, die in Wohn­gebäude von Privat­personen nach­gerüstet werden wahl­weise mit einem Kredit oder mit einem Zuschuss.

Förderungen für Lüftungsanlagen
Förderungen für Lüftungsanlagen
Förderungen für Lüftungsanlagen
Förderungen für Lüftungsanlagen

Bei Erreichen der ent­sprechenden Effi­zienz­haus-Stufe können Sie bis zu 75.000 Euro (Til­gungs-)zu­schuss für energie­effi­zien­te Maß­nah­men erhal­ten.

Aber auch, wenn Sie keine Effi­zienz­haus-Stufe an­streben, för­dert die KfW Einzel­maß­nahmen inklu­sive Bau­neben­kosten und Wieder­herstellungs­kosten im Rah­men der Kredit­maß­nahme 262. Voraus­setzung hier­für ist, dass der Bau­an­trag des Wohn­gebäu­des zum Zeit­punkt der An­trag­stellung min­destens fünf Jahre zu­rück­liegt.
Bei­spiele für Einzel­maß­nahmen sind:

  • Lüftungs­anlagen (inklu­sive Wär­me-/Kälte­rück­gewin­nung) ein­bauen
  • Außenwände, Keller­decke oder Dach­flächen dämmen
  • Fenster und Außen­türen er­neuern
  • Heizungsanlage er­neuern oder opti­mieren

Technische Anforderungen

Gefördert werden anlagen­technische Maß­nahmen zur Verbes­serung der Energie­effi­zienz, die bestimmte tech­nische Mindest­anfor­derun­gen erfüllen, beispiels­weise hinsicht­lich des Wärme­bereit­stellungs­grades, der Raum­heizungs-Energie­effizienz und der gel­ten­den Anfor­derun­gen der Öko­design-Richtlinie.

Die Anforderungen sind aus­führ­lich im Merk­blatt der KfW hinter­legt:

Zum Merkblatt

Förderbetrag

Die KfW fördert Einzelmaß­nahmen der Anlagen­technik bei einem Mindest­inves­titions­volumen von 2.000 Euro. Pro Wohn­ein­heit und Kalen­der­jahr sind bis zu 60.000 Euro Kredit­volu­men mög­lich. Wird die För­derung der Maß­nahme als Zu­schuss bean­tragt, liegt der Förder­satz bei 20 % der förder­fähigen Kosten.

Zur Übersicht der Bundesförderung

Alle Angaben zu den Fördermitteln erfolgen ohne Gewähr.

Lüftungsanlage

Bei Nachrüstung einer Lüftungsanlage können Hauseigentümer Fördermittel bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) beantragen. Mit einer kontrollierten Wohnraumlüftung genießen Sie stets himmlisch gute Luft in Ihrem Haus und sparen zudem noch Heizkosten durch die integrierte Wärmerückgewinnung.

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